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   OLG Karlsruhe, 09.09.2011 - 15 Verg 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33284
OLG Karlsruhe, 09.09.2011 - 15 Verg 9/11 (https://dejure.org/2011,33284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.2011 - 15 Verg 9/11 (https://dejure.org/2011,33284)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. September 2011 - 15 Verg 9/11 (https://dejure.org/2011,33284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 78; GWB § 120 Abs. 2
    "Billigkeit" als Maßstab für die Kostenentscheidung bei der Zurücknahme einer Beschwerde

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11

    Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren:

    b) Hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs eines Beigeladenen im Beschwerdeverfahren wird jedenfalls übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Beigeladene in die Kostenentscheidung einbezogen wird, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt (vgl. Hardraht/Schulz, a.a.O., Rn. 14; so BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I" ; Beschluss v. 23.01.2013, X ZB 8/11 "Nebenangebot" < Beigeladene hat sich aktiv beteiligt und Sachanträge gestellt >; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.09.2011, 15 Verg 9/11; OLG München, Beschluss v. 16.07.2012, Verg 6/12).
  • OLG Jena, 12.01.2017 - 2 Verg 10/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme der sofortigen

    Ebenso ist der Rechtsgedanke, der § 516 Abs. 3 ZPO zugrunde liegt, bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. September 2011 - 15 Verg 9/11 -, juris Rn. 3).
  • OLG Jena, 07.06.2016 - 2 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme der sofortigen

    Ebenso ist der Rechtsgedanke, der § 516 Abs. 3 ZPO zugrunde liegt, bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung zu berücksichtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09. September 2011 - 15 Verg 9/11 -, juris Rn. 3).
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